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   RG, 11.01.1917 - I 540/16   

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https://dejure.org/1917,466
RG, 11.01.1917 - I 540/16 (https://dejure.org/1917,466)
RG, Entscheidung vom 11.01.1917 - I 540/16 (https://dejure.org/1917,466)
RG, Entscheidung vom 11. Januar 1917 - I 540/16 (https://dejure.org/1917,466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie ist zu verfahren, wenn die in einem rechtskräftigen Strafbefehl festgesetzte Haftstrafe nicht vollzogen ist und sodann im ordentlichen Verfahren die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe wegen eines in Tateinheit mit der Übertretung begangenen Vergehens erfolgt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 50, 237
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvR 230/51

    Mehrfachbestrafung

    Insbesondere hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung eine Verurteilung im ordentlichen Verfahren wegen einer bereits von einem Strafbefehl erfaßten Tat dann für zulässig gehalten, wenn die Bestrafung unter einem nicht schon im Strafbefehl gewürdigten rechtlichen Gesichtspunkt erfolgt, der eine erhöhte Strafbarkeit begründet (vgl. RGSt. 4, 243 [245]; 9, 321 [323]; 15, 112 [113]; 28, 83 [84]; 29, 156 [157]; 46, 53 [54]; 50, 237 [239]; 52, 183 [184] und 241 [242]; 54, 283 [285]; 65, 291 [292]; 76, 250 [251]).
  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59

    Vorlage einer für eine einheitliche Fortbildung des Verfahrensrechts grundlegend

    Ausspruch ihres Wegfalls, wenn sie bei einheitlicher Verurteilung neben der neuen Strafe nicht gesondert auszusprechen ist (RGSt 50, 237, 240; BGH NJW 1951, 894 Nr. 25).
  • BGH, 19.02.1953 - 3 StR 433/52

    Rechtsmittel

    (RGSt 50, 237 [240]).
  • BGH, 12.11.1963 - 1 StR 345/63

    Erforderlichkeit der ununterbrochenen Anwesenheit desselben Beamten der

    "Die Anrechnung schafft den notwendigen Ausgleich zwischen der Rechtskraft des Strafbefehle, der als solcher nicht in Wegfall kommt, und dem sogen. 'Absorptionsprinzip' des § 73 StGB ... (s. RGSt 50, 237/240 ...)".
  • BGH, 12.03.1953 - 3 StR 374/51

    Rechtsmittel

    Alsdann ist eine weitere Vollstreckung der im Unterwerfungsbescheid festgesetzten Geld- und Wertersatzstrafen, soweit die in ihm geahndete Tat durch die jetzige gerichtliche Aburteilung miterfasst wird, nacht mehr zulässig (RGSt 50, 237 [240]).
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